[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Scheese Freifunk freifunk at scheese.de
Fr Apr 29 12:01:29 CEST 2016


Hallo Alle,

da ich nicht der Oberrechtsverdreher bin würde mich interessieren wie das
bei privat betriebenen Unterkünften aussieht. 
Also eine Firma oder Person stellt Unterkünfte bereit und bekommt dafür Geld
vom Staat.

Martin

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] Im Auftrag von Ralph
Lindner
Gesendet: Freitag, 29. April 2016 11:38
An: franken at freifunk.net
Betreff: [Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

liebe Freifunker,

Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte zu berichten.

In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken mir mit:

"Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der
Bargeldbedarf für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie
möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung ist dabei auch
die Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden, dürfen
keine zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur Neubemessung der
sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden, darf der Wert
der Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur Auszahlung
veranschlagten Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht unterschreiten. 
Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist jedoch davon auszugehen,
dass der Wert dieser Sachleistung den veranschlagten Betrag in Abteilung 8
(Nachrichtenübermittlung) der o.g. EVS vollumfänglich aufzehrt.
Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher ausreichend, dass
die ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der Abteilung im Schwerpunkt
befriedigen und abdecken.
Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob staatliche
Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog. 
Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die Sachleistungen durch
den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt
werden. Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare Zurverfügungstellung durch
den Freistaat Bayern, wenn und soweit für die Installation und den Betrieb
der WLAN-Router staatliche Einrichtungen (einschließlich kommunaler
Notunterkünfte der Erstunterbringung von
Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann die Kürzung des sog. 
Taschengeldes aus.
Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur Verfügung
gestellten Sachleistungen eine entsprechende Leistungsgewährung gegenüber
den Asylbewerbern. Aus diesem Grund sollten die Kosten der von Dritten
dargebotenen Sachleistungen übernommen werden, sofern dafür üblicherweise
ein Entgelt zu erbringen wäre. 
Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des Taschengeldes
vorzunehmen.
Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur Verfügung
gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das Angebot von WLAN
stellt sich aufgrund der Überlassung von Räumlichkeiten, elektrischem Strom
etc. ähnlich wie bei einer Kleiderkammer, die auch von Dritten mit Spenden
bestückt wird, als staatliche Leistungsgewährung an alle Asylbewerber dar."

Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken


Zusammengefasst kann man sagen:
Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen (z. B. 
Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so gilt diese
Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von der zu
zahlenden Geldleistung abgezogen.

Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen, ohne das
Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können sie
weitermachen wie bisher.

Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre Leistung ein Abzug
bei den Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER BETEILIGUNG VON
STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER ERBRINGEN, WENN MAN NICHT
RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU EINEM ABZUG BEI DER GELDLEISTUNG
FÜHRT.

Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft installiert ist),
aber ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer, Deutschkurse,
Lebensmittelspenden etc.

mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der findet sie
hier: http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-wir/

Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso wichtiger
ist, in den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B. Imbisse, Cafés,
Biergärten - ein Freifunk-Netz überall ist die beste Gewähr dafür, dass AUCH
Flüchtlinge es benutzen können ohne einen Abzug zu riskieren.

Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für das tolle
"BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante Ausbaustufe
erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen Leistungsbeziehern die
Pauschale für Telekommunikation kürzen.
(Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag dagegen
halten?)

Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet werden.
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