[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Ralph Lindner rl at agentur-lindner.de
Fr Apr 29 11:37:53 CEST 2016


liebe Freifunker,

Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte zu berichten.

In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken mir mit:

"Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der 
Bargeldbedarf für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie 
möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung ist dabei 
auch die Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden, dürfen 
keine zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und 
Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur Neubemessung der 
sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden, darf der 
Wert der Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur Auszahlung 
veranschlagten Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht unterschreiten. 
Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist jedoch davon 
auszugehen, dass der Wert dieser Sachleistung den veranschlagten Betrag 
in Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) der o.g. EVS vollumfänglich 
aufzehrt.
Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher ausreichend, 
dass die ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der Abteilung im 
Schwerpunkt befriedigen und abdecken.
Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob staatliche 
Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog. 
Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die Sachleistungen 
durch den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung 
gestellt werden. Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare 
Zurverfügungstellung durch den Freistaat Bayern, wenn und soweit für die 
Installation und den Betrieb der WLAN-Router staatliche Einrichtungen 
(einschließlich kommunaler Notunterkünfte der Erstunterbringung von 
Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann die Kürzung des sog. 
Taschengeldes aus.
Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur 
Verfügung gestellten Sachleistungen eine entsprechende 
Leistungsgewährung gegenüber den Asylbewerbern. Aus diesem Grund sollten 
die Kosten der von Dritten dargebotenen Sachleistungen übernommen 
werden, sofern dafür üblicherweise ein Entgelt zu erbringen wäre. 
Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des Taschengeldes 
vorzunehmen.
Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur 
Verfügung gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das 
Angebot von WLAN stellt sich aufgrund der Überlassung von 
Räumlichkeiten, elektrischem Strom etc. ähnlich wie bei einer 
Kleiderkammer, die auch von Dritten mit Spenden bestückt wird, als 
staatliche Leistungsgewährung an alle Asylbewerber dar."

Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken


Zusammengefasst kann man sagen:
Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen (z. B. 
Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so gilt diese 
Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von der zu 
zahlenden Geldleistung abgezogen.

Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen, ohne das 
Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können sie 
weitermachen wie bisher.

Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre Leistung ein 
Abzug bei den Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER BETEILIGUNG 
VON STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER ERBRINGEN, WENN MAN 
NICHT RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU EINEM ABZUG BEI DER 
GELDLEISTUNG FÜHRT.

Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft installiert 
ist), aber ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer, 
Deutschkurse, Lebensmittelspenden etc.

mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der findet 
sie hier: http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-wir/

Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso 
wichtiger ist, in den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B. Imbisse, 
Cafés, Biergärten - ein Freifunk-Netz überall ist die beste Gewähr 
dafür, dass AUCH Flüchtlinge es benutzen können ohne einen Abzug zu 
riskieren.

Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für das 
tolle "BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante 
Ausbaustufe erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen 
Leistungsbeziehern die Pauschale für Telekommunikation kürzen.
(Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag dagegen 
halten?)

Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet werden.



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