[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften
Ralph Lindner
rl at agentur-lindner.de
Fr Apr 29 11:37:53 CEST 2016
liebe Freifunker,
Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte zu berichten.
In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken mir mit:
"Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der
Bargeldbedarf für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie
möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung ist dabei
auch die Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden, dürfen
keine zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur Neubemessung der
sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden, darf der
Wert der Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur Auszahlung
veranschlagten Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht unterschreiten.
Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist jedoch davon
auszugehen, dass der Wert dieser Sachleistung den veranschlagten Betrag
in Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) der o.g. EVS vollumfänglich
aufzehrt.
Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher ausreichend,
dass die ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der Abteilung im
Schwerpunkt befriedigen und abdecken.
Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob staatliche
Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog.
Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die Sachleistungen
durch den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung
gestellt werden. Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare
Zurverfügungstellung durch den Freistaat Bayern, wenn und soweit für die
Installation und den Betrieb der WLAN-Router staatliche Einrichtungen
(einschließlich kommunaler Notunterkünfte der Erstunterbringung von
Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann die Kürzung des sog.
Taschengeldes aus.
Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur
Verfügung gestellten Sachleistungen eine entsprechende
Leistungsgewährung gegenüber den Asylbewerbern. Aus diesem Grund sollten
die Kosten der von Dritten dargebotenen Sachleistungen übernommen
werden, sofern dafür üblicherweise ein Entgelt zu erbringen wäre.
Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des Taschengeldes
vorzunehmen.
Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur
Verfügung gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das
Angebot von WLAN stellt sich aufgrund der Überlassung von
Räumlichkeiten, elektrischem Strom etc. ähnlich wie bei einer
Kleiderkammer, die auch von Dritten mit Spenden bestückt wird, als
staatliche Leistungsgewährung an alle Asylbewerber dar."
Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken
Zusammengefasst kann man sagen:
Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen (z. B.
Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so gilt diese
Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von der zu
zahlenden Geldleistung abgezogen.
Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen, ohne das
Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können sie
weitermachen wie bisher.
Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre Leistung ein
Abzug bei den Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER BETEILIGUNG
VON STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER ERBRINGEN, WENN MAN
NICHT RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU EINEM ABZUG BEI DER
GELDLEISTUNG FÜHRT.
Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft installiert
ist), aber ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer,
Deutschkurse, Lebensmittelspenden etc.
mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der findet
sie hier: http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-wir/
Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso
wichtiger ist, in den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B. Imbisse,
Cafés, Biergärten - ein Freifunk-Netz überall ist die beste Gewähr
dafür, dass AUCH Flüchtlinge es benutzen können ohne einen Abzug zu
riskieren.
Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für das
tolle "BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante
Ausbaustufe erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen
Leistungsbeziehern die Pauschale für Telekommunikation kürzen.
(Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag dagegen
halten?)
Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet werden.
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