[Freifunk Franken] Stellungnahme des bay. Staatsministeriums für Soziales auf meine Anfrage bzgl. Freifunk in Flüchtlingsunterkünften

Alex Gutfried alexgutfried at gmail.com
Di Apr 12 19:20:18 CEST 2016


Jauh super, ich schließ mich an.

Und danke für die Anfrage :)
Am 12.04.2016 7:17 nachm. schrieb "Florian Schimmer" <f.schimmer at posteo.de>:

> Hallo Ralph,
>
> das ist ja super :) Freut mich sehr!
>
> Liebe Grüße,
> Flo
>
> Am 12.04.2016 18:27 schrieb Ralph Lindner:
>
>> Liebe Freifunker,
>>
>>  auf meine Anfrage bzgl. des Abzugs von sozialen Leistungen bei
>> Flüchtlingen bei Bereitstellung eines Freifunk-WLANs (siehe unten)
>> erhielt ich heute eine Antwort vom Bayerischen Staatsministerium für
>> Arbeit und Soziales. Darin heißt es:
>>  "In diesem Zusammenhang machen wir jedoch darauf aufmerksam, dass
>> eine Kürzung des
>>  Taschengeldes nur dann erfolgt, wenn das kostenlose WLAN durch den
>> Staat geleistet
>>  wird. Wird einem einzelnen Asylbewerber oder werden einer bestimmten
>> Gruppe WLAN
>>  als Spendenleistungen zur Verfügung gestellt, mindert dies hingegen
>> die Leistung nicht. "
>>
>>  Abweichend zu der bisher kommunizierten Einschätzung erfolgt demnach
>> der Abzug NICHT, wenn das WLAN als Spendenleistung zur Verfügung
>> gestellt wird. Diese sehr eindeutige Aussage kann ich nicht anders
>> verstehen, als nunmehr dass KEIN ABZUG erfolgt, wenn die kostenlose
>> WLAN-Leistung z. B. durch Freifunker ehrenamtlich als Spende zur
>> Verfügung gestellt wird.
>>
>>  Da das Schreiben an mich adressiert und nicht offensichtlich zur
>> Veröffentlichung bestimmt ist, füge ich es nicht bei, kann es aber
>> bei Interesse gerne als Kopie weiter leiten. Bitte ggf. Mail an mich.
>>
>>  Mit freundlichen Grüßen
>>  Ralph Lindner
>>
>>  Meine Anfrage an das StMAS lautete:
>>
>> Sehr geehrte Damen und Herren,
>>  in meiner Eigenschaft als Administrator der Webseite des
>> Helferkreises Eibach-Maiach in Nürnberg bin ich im Bereich "WLAN für
>> Flüchtlinge" aktiv.
>>  Der Presse entnahm ich, dass Flüchtlinge, die in Einrichtungen
>> untergebracht sind, an denen ein freies WLAN zur Verfügung steht, der
>> für Kommuikation angerechnete Satz in Höhe von ca. 36 Euro vom
>> Taschengeld abgezogen werden muss, um eine Doppelleistung zu
>> verhindern.
>>  In Anbetracht der von Finanzminister Dr. Markus Söder angekündigten
>> 10000 freien WLAN-Hotspots für ganz Bayern möchte ich nachfragen, ob
>> geplant ist den im Hartz IV Regelsatz enthaltenen Anteil von 35,67 €
>> für Nachrichtenübermittlung bei allen Hartz IV-Leistungsbeziehern in
>> Bayern zu kürzen, wenn die geplanten WLAN Hotspots realisiert sind.
>> Da die Kürzung bei Flüchtlingen auch dann erfolgen soll, wenn das
>> WLAN von privaten Helferinitiativen und dem Verein Freifunk e.V.
>> kostenfrei aufgebaut wurde, müsste dann nicht auch anderen Hartz
>> IV-Leistungsbeziehern, die sich in der Reichweite eines
>> Freifunk-WLAN-Netzwerkes befinden, die Pauschale für
>> Nachrichtenübermittlung gekürzt werden?
>>  Ich bitte um Aufklärung dieses Sachverhaltes. Gerne informiere ich
>> unsere Helfer und die regionalen Aktivisten bei Freifunk-Franken über
>> Ihre Antwort zu diesen wichtigen Fragen.
>>  Mit freundlichen Grüßen
>>  Ralph Lindner
>> _______________________________________________
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