[Freifunk Franken] Stellungnahme des bay. Staatsministeriums für Soziales auf meine Anfrage bzgl. Freifunk in Flüchtlingsunterkünften

Ralph Lindner rl at agentur-lindner.de
Di Apr 12 18:27:40 CEST 2016


Liebe Freifunker,

auf meine Anfrage bzgl. des Abzugs von sozialen Leistungen bei 
Flüchtlingen bei Bereitstellung eines Freifunk-WLANs (siehe unten) 
erhielt ich heute eine Antwort vom Bayerischen Staatsministerium für 
Arbeit und Soziales. Darin heißt es:
"In diesem Zusammenhang machen wir jedoch darauf aufmerksam, dass eine 
Kürzung des
Taschengeldes nur dann erfolgt, wenn das kostenlose WLAN durch den Staat 
geleistet
wird. Wird einem einzelnen Asylbewerber oder werden einer bestimmten 
Gruppe WLAN
als Spendenleistungen zur Verfügung gestellt, mindert dies hingegen die 
Leistung nicht. "

Abweichend zu der bisher kommunizierten Einschätzung erfolgt demnach der 
Abzug NICHT, wenn das WLAN als Spendenleistung zur Verfügung gestellt 
wird. Diese sehr eindeutige Aussage kann ich nicht anders verstehen, als 
nunmehr dass KEIN ABZUG erfolgt, wenn die kostenlose WLAN-Leistung z. B. 
durch Freifunker ehrenamtlich als Spende zur Verfügung gestellt wird.

Da das Schreiben an mich adressiert und nicht offensichtlich zur 
Veröffentlichung bestimmt ist, füge ich es nicht bei, kann es aber bei 
Interesse gerne als Kopie weiter leiten. Bitte ggf. Mail an mich.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lindner


Meine Anfrage an das StMAS lautete:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Eigenschaft als Administrator der Webseite des Helferkreises 
Eibach-Maiach in Nürnberg bin ich im Bereich "WLAN für Flüchtlinge" aktiv.
Der Presse entnahm ich, dass Flüchtlinge, die in Einrichtungen 
untergebracht sind, an denen ein freies WLAN zur Verfügung steht, der 
für Kommuikation angerechnete Satz in Höhe von ca. 36 Euro vom 
Taschengeld abgezogen werden muss, um eine Doppelleistung zu verhindern.
In Anbetracht der von Finanzminister Dr. Markus Söder angekündigten10000 
freien WLAN-Hotspots für ganz Bayern möchte ich nachfragen, ob geplant 
ist den im Hartz IV Regelsatz enthaltenen Anteil von 35,67 € für 
Nachrichtenübermittlung bei allen Hartz IV-Leistungsbeziehern in Bayern 
zu kürzen, wenn die geplanten WLAN Hotspots realisiert sind. Da die 
Kürzung bei Flüchtlingen auch dann erfolgen soll, wenn das WLAN von 
privaten Helferinitiativen und dem Verein Freifunk e.V. kostenfrei 
aufgebaut wurde, müsste dann nicht auch anderen Hartz 
IV-Leistungsbeziehern, die sich in der Reichweite eines 
Freifunk-WLAN-Netzwerkes befinden, die Pauschale für 
Nachrichtenübermittlung gekürzt werden?
Ich bitte um Aufklärung dieses Sachverhaltes. Gerne informiere ich 
unsere Helfer und die regionalen Aktivisten bei Freifunk-Franken über 
Ihre Antwort zu diesen wichtigen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lindner

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