[Freifunk Franken] Stellungnahme des bay. Staatsministeriums für Soziales auf meine Anfrage bzgl. Freifunk in Flüchtlingsunterkünften
Ralph Lindner
rl at agentur-lindner.de
Di Apr 12 18:27:40 CEST 2016
Liebe Freifunker,
auf meine Anfrage bzgl. des Abzugs von sozialen Leistungen bei
Flüchtlingen bei Bereitstellung eines Freifunk-WLANs (siehe unten)
erhielt ich heute eine Antwort vom Bayerischen Staatsministerium für
Arbeit und Soziales. Darin heißt es:
"In diesem Zusammenhang machen wir jedoch darauf aufmerksam, dass eine
Kürzung des
Taschengeldes nur dann erfolgt, wenn das kostenlose WLAN durch den Staat
geleistet
wird. Wird einem einzelnen Asylbewerber oder werden einer bestimmten
Gruppe WLAN
als Spendenleistungen zur Verfügung gestellt, mindert dies hingegen die
Leistung nicht. "
Abweichend zu der bisher kommunizierten Einschätzung erfolgt demnach der
Abzug NICHT, wenn das WLAN als Spendenleistung zur Verfügung gestellt
wird. Diese sehr eindeutige Aussage kann ich nicht anders verstehen, als
nunmehr dass KEIN ABZUG erfolgt, wenn die kostenlose WLAN-Leistung z. B.
durch Freifunker ehrenamtlich als Spende zur Verfügung gestellt wird.
Da das Schreiben an mich adressiert und nicht offensichtlich zur
Veröffentlichung bestimmt ist, füge ich es nicht bei, kann es aber bei
Interesse gerne als Kopie weiter leiten. Bitte ggf. Mail an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lindner
Meine Anfrage an das StMAS lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Eigenschaft als Administrator der Webseite des Helferkreises
Eibach-Maiach in Nürnberg bin ich im Bereich "WLAN für Flüchtlinge" aktiv.
Der Presse entnahm ich, dass Flüchtlinge, die in Einrichtungen
untergebracht sind, an denen ein freies WLAN zur Verfügung steht, der
für Kommuikation angerechnete Satz in Höhe von ca. 36 Euro vom
Taschengeld abgezogen werden muss, um eine Doppelleistung zu verhindern.
In Anbetracht der von Finanzminister Dr. Markus Söder angekündigten10000
freien WLAN-Hotspots für ganz Bayern möchte ich nachfragen, ob geplant
ist den im Hartz IV Regelsatz enthaltenen Anteil von 35,67 € für
Nachrichtenübermittlung bei allen Hartz IV-Leistungsbeziehern in Bayern
zu kürzen, wenn die geplanten WLAN Hotspots realisiert sind. Da die
Kürzung bei Flüchtlingen auch dann erfolgen soll, wenn das WLAN von
privaten Helferinitiativen und dem Verein Freifunk e.V. kostenfrei
aufgebaut wurde, müsste dann nicht auch anderen Hartz
IV-Leistungsbeziehern, die sich in der Reichweite eines
Freifunk-WLAN-Netzwerkes befinden, die Pauschale für
Nachrichtenübermittlung gekürzt werden?
Ich bitte um Aufklärung dieses Sachverhaltes. Gerne informiere ich
unsere Helfer und die regionalen Aktivisten bei Freifunk-Franken über
Ihre Antwort zu diesen wichtigen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lindner
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