[Freifunk Franken] Anwaltskanzlei TMG Entwurf

Ralph A. Schmid, dk5ras ralph at schmid.xxx
Di Mär 24 14:33:43 CET 2015


Und der Witz ist, die Politiker in den Ebenen drunter plappern das alles nach, wie toll das doch nun alles wird. Ich behaupte, da hat keiner auch nur ansatzweise verstanden, ja, überhaupt zu verstehen versucht, was da ausgeheckt wurde :-(((

 

Ralph.

 

From: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] On Behalf Of Martin Schön
Sent: Tuesday, March 24, 2015 12:34 PM
To: freifunk in franken
Subject: Re: [Freifunk Franken] Anwaltskanzlei TMG Entwurf

 

Nun - die  Qualität des Gesetzenwurfes ist ja aus kompetentem Mund in dem Link bewertet: http://blog.beck.de/2015/03/15/eine-unversch-mtheit-der-regierungsentwurf-zur-wlan-haftung:


Die einzige Frage, die bleibt, ist also: Wer schreibt eigentlich solch einen Unsinn? Und wieso geht so etwas ins Kabinett? Und wer stoppt diesen Zug? Langsam wird man müde und verbittert, wenn man sich die Qualität der Gesetzgebung in Deutschland ansieht.

 

Die Argumente zuvor, lassen auch an der Haltbarkeit/Durchsetzbarkeit des Gesetzes zweifeln:

Insgesamt ist die Regelung europarechtswidrig und eine einzige Unverschämtheit. Denn die Rechtsprechung war gerade dabei, die einzig richtige Lösung für WLAN-Betreiber zu etablieren. Diese sind Access Provider und damit nach der E-Commerce-Richtlinie und dem Telemediengesetz grundsätzlich von jeglicher Haftung befreit. So etwa AG Hamburg ( <http://www.wlan-recht.de/2014/06/24/ag-hamburg-urt-v-10-6-2014-25b-c-43113-keine-haftung-fuer-verletzungen-durch-nutzer-eines-hotel-wlans/> Urt. v. 10.6.2014 – 25b C 431/13 und  <http://www.wlan-recht.de/2014/06/30/372/> Urt. v. 24.6.2014 – 25b C 924/13 oder AG Charlottenburg, Beschl. v. 17.12.2014 –  <https://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=200&Ge=AGBERLINCHARLOTTENBURG&Az=217C12114&D=2014-12-17> 217 C 121/14).

Ähnlich hatte das LG München (Beschluss vom 18.09.2014, Az.  <https://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=200&Ge=LGMUENCHEN&Az=7O1471912&D=2014-09-18> 7 O 14719/12) gerade erst jüngst Vorlagefragen an den EuGH zur Klärung des europarechtlichen Rahmens veröffentlicht.

 <http://www.offenenetze.de/2014/10/08/lg-muenchen-i-legt-frage-der-haftung-bei-offenen-wlans-dem-eugh-vor-volltext/> http://www.offenenetze.de/2014/10/08/lg-muenchen-i-legt-frage-der-haftun...

Und jetzt behauptet der Entwurfsverfasser, er tue etwas für den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze, und tut genau das Gegenteil. An der Rechtsprechung vorbei, gegen europarechtliche Vorgaben, in einer Terminologie, die mit Jura nichts mehr zu tun hat.




Martin Schön    

 

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <http://lists.freifunk.net/mailman/private/franken-freifunk.net/attachments/20150324/171cf45c/attachment.html>


Mehr Informationen über die Mailingliste franken