[Freifunk Franken] Anwaltskanzlei TMG Entwurf

Martin Schön mrtnschn at googlemail.com
Di Mär 24 12:33:34 CET 2015


Nun - die  Qualität des Gesetzenwurfes ist ja aus kompetentem Mund in dem
Link bewertet:
http://blog.beck.de/2015/03/15/eine-unversch-mtheit-der-regierungsentwurf-zur-wlan-haftung
:

Die einzige Frage, die bleibt, ist also: Wer schreibt eigentlich solch
einen Unsinn? Und wieso geht so etwas ins Kabinett? Und wer stoppt diesen
Zug? Langsam wird man müde und verbittert, wenn man sich die Qualität der
Gesetzgebung in Deutschland ansieht.

Die Argumente zuvor, lassen auch an der Haltbarkeit/Durchsetzbarkeit des
Gesetzes zweifeln:

Insgesamt ist die Regelung europarechtswidrig und eine einzige
Unverschämtheit. Denn die Rechtsprechung war gerade dabei, die einzig
richtige Lösung für WLAN-Betreiber zu etablieren. Diese sind Access
Provider und damit nach der E-Commerce-Richtlinie und dem Telemediengesetz
grundsätzlich von jeglicher Haftung befreit. So etwa AG Hamburg (Urt. v.
10.6.2014 – 25b C 431/13
<http://www.wlan-recht.de/2014/06/24/ag-hamburg-urt-v-10-6-2014-25b-c-43113-keine-haftung-fuer-verletzungen-durch-nutzer-eines-hotel-wlans/>
 und Urt. v. 24.6.2014 – 25b C 924/13
<http://www.wlan-recht.de/2014/06/30/372/> oder AG Charlottenburg, Beschl.
v. 17.12.2014 – 217 C 121/14
<https://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=200&Ge=AGBERLINCHARLOTTENBURG&Az=217C12114&D=2014-12-17>
).

Ähnlich hatte das LG München (Beschluss vom 18.09.2014, Az. 7 O 14719/12
<https://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=200&Ge=LGMUENCHEN&Az=7O1471912&D=2014-09-18>)
gerade erst jüngst Vorlagefragen an den EuGH zur Klärung des
europarechtlichen Rahmens veröffentlicht.

http://www.offenenetze.de/2014/10/08/lg-muenchen-i-legt-frage-der-haftun...
<http://www.offenenetze.de/2014/10/08/lg-muenchen-i-legt-frage-der-haftung-bei-offenen-wlans-dem-eugh-vor-volltext/>

Und jetzt behauptet der Entwurfsverfasser, er tue etwas für den Ausbau
öffentlicher WLAN-Netze, und tut genau das Gegenteil. An der Rechtsprechung
vorbei, gegen europarechtliche Vorgaben, in einer Terminologie, die mit
Jura nichts mehr zu tun hat.

 Martin Schön
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