[Freifunk Franken] Anwaltskanzlei TMG Entwurf
Martin Schön
mrtnschn at googlemail.com
Di Mär 24 10:01:03 CET 2015
man beachte die Passage - Was bedeutet das neue Gesetz für den Freifunk,
und das Ergebnis: Nichts!
Der Gesetzentwurf regelt bestimmte Anforderungen, die Betreiber von Offenen
W-LANs einhalten müssen, wenn Sie im Falle einer Abmahnung nicht haften
wollen. Für Freifunker ist die Abmahnungsgefahr allerdings nicht gegeben,
da ihr Anschluß technisch nicht identifizierbar ist, sämtlicher Traffic
wird umgeleitet auf einen externen Server beim Förderverein freie Netzwerke
oder im Ausland. Bei diesen externen Servern werden keine IP-Adressen
gespeichert.
Für den einzelnen Freifunk-Routerbetreiber gibt es keinen Zwang, die
Anforderungen des geplanten § 8 TMG umzusetzen. Der neue geplante § 8 TMG
regelt nur Haftungsfragen für Offene-W-LANs und erschwert diese. Freifunk
bietet jedoch gerade die Lösung dafür, um trotz des geplanten § 8 TMG, ein
offenes W-LAN betreiben zu können.
Martin Schön
Fallbacherstr. 2a / (D) 83435 Bad Reichenhall
Ruf: 08651-979339-0 (Sipgate) - Fax: -9 - mob: 01781748952
Am 24. März 2015 um 09:29 schrieb Patrik Herrscher <
patrikherrscher at googlemail.com>:
> Zur Info und evtl. zum Gebrauch:
>
> http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/freifunk
>
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