[Freifunk Franken] Erfahrung mit, Miet-/Überlassungsverträgen zur Schaltung Internetzugang & f. Router? (Ludwig Wilhelm Mieth)

Ralph Lindner rl at agentur-lindner.de
Do Mär 12 08:56:59 CET 2015


Hallo Ludwig,

>Der Eigentümer ist nicht die Gemeinde. Rechnungsadresse soll ich sein
>(werde das als Werbeausgaben zu verbuchen suchen) und dem Eigentümer ist
>es wichtig, schriftlich erklärt zu bekommen, dass ihn keine Risiken
>treffen. Daher ist ein schriftlicher Vertrag angestrebt.
Die Frage ist hier eher, inwieweit Du irgendein Risiko eingehst, wenn Du eine wirkungslose Erklärung abgibst.
Im Falle eines Verfahrens wegen Mitstörerhaftung wird man sich nicht an Dich, sondern an den Inhaber des Anschlusses halten.
Eure private Vereinbarung interessiert niemanden. Sie könnte allenfalls Grundlage für Regressansprüche gegen dich durch den Anschlussinhaber sein. Soweit meine laienhafte Einschätzung.

Viele Grüße
Ralph




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