[Freifunk Franken] Fwd: Re: Satzung für FFF ausformulieren

Christian Sauter c-us at gmx.de
Sa Jul 11 21:18:50 CEST 2015


Hallo zusammen,

Ludwig hat die Satzung ausführlich kommentiert (@Ludwig, DANKE!!!!).
Ich werde es morgen ins Wiki einpflegen, aber hier schon mal zur Kenntnis.

viele Grüße
Christian




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 	Re: Satzung für FFF ausformulieren
Datum: 	Sat, 11 Jul 2015 08:22:31 +0000
Von: 	Ludwig W. Mieth <l.w.mieth at kanzlei-mieth.de>
An: 	Christian Sauter <c-us at gmx.de>



Moin Christian!

Mein Benutzer im Wiki wartet noch auf die Aktivierung (lwm).

Ich bin gestern Abend mal kurz durchgegangen, siehe Anhang.

Gruß,

    Ludwig


Am 11. Juli 2015 10:08:22 MESZ, schrieb Christian Sauter <c-us at gmx.de>:
>Hallo,
>
>vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.
>
>Im Grunde haben wir die ersten Schritte ja schon durchlaufen und sind
>jetzt bei dem Punkt "Satzung anpassen" ... und da hakt es halt gerade,
>die so zu formulieren, dass sie passt, daher wäre es ganz toll, wenn du
>die im Wiki einmal überarbeiten könntest.
>
>So wie ich Tim verstanden habe, würde er es dann auch gerne übernehmen,
>noch mal zum Finanzamt zu gehen.
>
>viele Grüße und besten Dank
>Christian
>
>On 09.07.2015 10:05, Ludwig Wilhelm Mieth wrote:
>> Moin Christian!
>>
>> Den Termin hatte ich wahrgenommen, war aber leider durch eine andere
>> Sitzung verhindert. Zeitmangel hat auch dazu geführt sich nicht
>bisher
>> nicht weiter mit dem Wiki auseinanderzusetzen.
>>
>> Als Ablauf hat sich m.E. bewährt: Mindestens sieben Gründungswillige
>zu
>> finden, eine Satzung formulieren, die - wie hier auch zunächst
>geschehen
>> - dem Finanzamt zur Prüfung zu übergeben unter der Fragestellung, ob
>die
>> Gemeinnützigkeit vorläufig anerkannt würde.
>>
>> Bei positiven Ergebnis: s.u.
>> Bei negativem Ergebnis entweder Satzung anpassen, dann oben weiter,
>auf
>> Gemeinnützigkeit verzichten oder die gerichtliche Auseinandersetzung
>> riskieren dann s.u.
>>
>> Nach dem die Satzung steht: Gründungsversammlung. Es sind ein paar
>> Formalia zu beachten, ist aber keine große Hürde. Dabei braucht es
>ein
>> Protokoll einschließlich Teilnehmerliste, Protokollführer, eine Wahl
>für
>> die notwendigen Ämter (Vorstand, Schatzmeister, ...).
>>
>> Satzung und Protokoll müssen dann unterschrieben werden. Satzung von
>> allen Gründungsmitgliedern. Der Vorstand kann dann mit den Unterlagen
>> zum Notar gehen, um die Unterlagen beurkunden zu lassen und dann das
>> ganze an das Registergericht zur Eintragung übersenden.
>>
>> Wenn die Eintragung da ist, wird beim Finanzamt die vorläufige
>> Anerkennung als gemeinnützig beantragt. (Abschließend wird das erst
>im
>> Nachhinein entschieden, wenn die Verwendung der Mittel nachgewiesen
>ist.)
>>
>> Wenn die vorläufige Anerkennung als gemeinnützig da ist, können
>Spenden
>> eingenommen werden und die Arbeit durchstarten.
>>
>>
>> Ich werde versuchen, mich in den nächsten Tagen nochmal ans Wiki zu
>setzen.
>>
>> Gruß
>>
>> 	Ludwig.
>>
>>
>> Am 08.07.2015 23:50, schrieb Christian Sauter:
>>> Hallo Ludwig,
>>>
>>> wir hatten heute das Freifunk-Treffen und dabei waren die
>Bestrebungen
>>> einen Verein zu gründen, die abgelehnte Gemeinnützigkeit des
>aktuellen
>>> Satzungsentwurfs und deine Anmerkungen dazu auch ein Thema.
>>>
>>> Im Grunde stehen wir jetzt vor der Situation, dass wir die Satzung
>gerne
>>> gemäß deinen Vorschlägen ausformulieren würden.
>>> Hättest Du Lust und Zeit dich daran zu beteiligen?
>>>
>>> Welchen Weg würdest du dann vorschlagen?
>>> Wenn ich die AO richtig interpretiere, muss erst mal eine bestimmte
>>> "Behörde" die Gemeinnützigkeit prüfen, wenn die 25 "Beispiele" nicht
>>> ausreichend zutreffen? Kennst du da die genaue Vorgehensweise?
>>>
>>> Über Unterstützung von dir würden wir uns sehr freuen, da wir andere
>>> doch juristische Laien sind, auch wenn der eine oder andere schon
>paar
>>> Erfahrungen hat.
>>> Ich selber habe mal probiert, den §2 zu ändern und eine Erläuterung
>in
>>> §3 einzuführen, aber wenn Du das noch mal überarbeiten könntest,
>wären
>>> wir dir alle sehr dankbar.
>>>
>>> Viele Grüße
>>> Christian
>>>
>>> On 17.06.2015 13:41, Ludwig Wilhelm Mieth wrote:
>>>> Moin Zusammen!
>>>>
>>>> Ich lege meiner Antwort die Textfassung unter
>>>> https://wiki.freifunk-franken.de/w/SatzungF3Netze von heute sowie
>die
>>>> unten zitierte Erläuterung und §52 AO
>>>> https://dejure.org/gesetze/AO/52.html zu Grunde:
>>>>
>>>> Die Satzung formuliert als Zweck die Infrastruktur und die
>Forschung.
>>>> Dabei moniert das Finanzamt, dass die Erreichung des
>Forschungsziels
>>>> nicht wahrscheinlich erscheine.
>>>>
>>>> Die Infrastruktur selbst ist kein Zweck, der in §52 AO priveligiert
>>>> würde. Vielmehr richten sich die Zwecke des §52 AO auf Menschen.
>>>>
>>>> Das Problem sollte aber lösbar sein, indem bspw. als Zweck die
>Förderung
>>>> der Möglichkeit zur Meinungsäußerungsfreiheit sowie der
>Information aus
>>>> öffentlich zugänglichen Quellen, Art. 5 Abs. 1 GG, und das hinter
>Art.
>>>> 10 Abs. 1 GG stehende Recht auf Kommunikation miteinander für die
>>>> Allgemeinheit in den Focus gerückt werden und dann als vorrangige
>>>> Betätigung zum Erreichen dieses Zweckes bzw. Mittel dazu der
>Netzausbau
>>>> und die Entwicklung von Netzwerktechnologie beschrieben werden.
>>>>
>>>> Im wesentlichen wäre also §2 Nr. 1 zu ändern.
>>>>
>>>> Dabei ist bei der Beantragung der Anerkennung zu beachten, dass die
>>>> Aufzählung in §52 Abs. 2 AO nicht abschließend ist, dass aber mit
>dem
>>>> o.g. Ziel auch die dort genannte Ziele wie bspw. Nr. 5, 7, 9 und 10
>>>> durchaus mitgefördert würden.
>>>>
>>>> Für Rückfragen oder Beteiligungen stehe ich gerne zur Verfügung.
>>>>
>>>> Gruß,
>>>>
>>>> 	Ludwig W. Mieth
>>>> 	Rechtsanwalt
>>>>
>>>>
>>>>
>>>> Am 16.06.2015 20:22, schrieb Tim Niemeyer:
>>>>> Hallo zusammen
>>>>>
>>>>> Gestern kam tatsächlich noch die Rückmeldung vom Finanzamt. Ich
>hatte
>>>>> nur leider gestern Abend keine Zeit die Begründung weiter zu
>leiten.
>>>>>
>>>>> Ich bin etwas verwirrt, mit dieser Begründung sehe ich nicht mal
>die
>>>>> Möglichkeit einen Community Verein als gemeinnützig durch zu
>kriegen.
>>>>>
>>>>> Letztlich kann ich die Erläuterung allerdings zumindest in sich
>>>>> nachvollziehen, immerhin ist ja tatsächlich nicht unser
>ausschließliches
>>>>> Ziel die Bildung durch Bildungsveranstaltungen zu fördern. Und es
>ist
>>>>> aktuell auch nicht wirklich das Ziel irgendwelche
>wissenschaftlichen
>>>>> Paper einzureichen.
>>>>>
>>>>> Ich bin auf eure Rückmeldung gespannt.
>>>>>
>>>>> Tim
>>>>>
>>>>>> Die Satzung des Vereins entspricht nicht gemeinnützigen Zwecken.
>>>>>>
>>>>>>
>>>>>> Erläuterung:
>>>>>>
>>>>>> Der Verein Zweck des Vereins ist mit Hilfe von Router ein
>möglichst frei zugängliches
>>>>>> Kommunikationsnetzwerk zu schaffen, das auch den Zugang zum
>Internet ermöglicht, aber auch die
>>>>>> Kommunikation der User untereinander.
>>>>>> Forschung im Sinne der Abgabenordnung ( § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO )
>ist die geistige Tätigkeit
>>>>>> mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer
>Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen
>>>>>> (BT-Drucksache V / 4335, S.4).
>>>>>> Der Verein mag zwar sicherlich neue Erkenntnisse gewinnen, jedoch
>ist nicht ersichtlich
>>>>>> und zweifelhaft wie der Verein diese Ergebnisse wissenschaftlich
>aufbereiten möchte.
>>>>>> Die Satzung bekräftigt vielmehr, dass es sich bei der Verbreitung
>und Aufrechterhaltung
>>>>>> freier Netzwerke um den Zweck des Vereins handelt.
>>>>>> Die Zurverfügungstellung von Zugängen ist jedoch selbst kein
>gemeinnütziger Zweck.
>>>>>> Er dient den privaten als auch den geschäftlichen Interessen der
>Nutzer.
>>>>>> Die Nutzer erhalten dadurch eine vielmehr eine unentgeltliche
>Zuwendung.
>>>>>> Auch die Volksbildung wird dadurch nicht gefördert.
>>>>>> Der Vereinszweck ist nicht ausschließlich auf die Bildung
>gerichtet.
>>>>>> Würde der Verein z.B. in Schulen Bildungsveranstaltungen
>unternehmen, wäre dies erfüllt (so z.B. § 2 Nr. 4 der Satzung).
>>>>>> Dies ist jedoch nicht der ausschließliche Zwecke des Vereins, was
>jedoch zwingend nötig wäre.
>>>>>> Die Zurverfügungstellung ist hierbei nicht das Mittel zur
>Zweckerfüllung, sondern ein selbständiger Zweck.
>>>>>>
>>>>>>
>>>>>> _______________________________________________
>>>>>> Verein mailing list
>>>>>> Verein at lists.f3netze.de
>>>>>> http://lists.f3netze.de/mailman/listinfo/verein
>>>>
>>>>
>>>>
>>>> _______________________________________________
>>>> Verein mailing list
>>>> Verein at lists.f3netze.de
>>>> http://lists.f3netze.de/mailman/listinfo/verein
>>>>
>>>
>>

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Kanzlei Mieth
Straf-, Ordnungswidrigkeiten-& Schadensersatzrecht

Ludwig Wilhelm Mieth Rechtsanwalt

Daimlerstr. 28
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