[Freifunk Franken] Freifunk Statement für die Unterlagen

Alexander Schmidt alexander42schmidt at gmx.de
Di Sep 30 20:29:18 CEST 2014


Hallo nach Bamberg!

> wir überlegen im Backspace in Bamberg ( http://hackerspace-bamberg.de )
> freifunk-franken Router aufzustellen (z.B. für Gäste).

Super Sache. Ich verweise, wo es geht auf unsere Webseite, da steht
eigentlich alles relevante.

Am 30.09.2014 um 20:00 schrieb Martin Mai:
> 1. Gibt es Probleme mit der Störerhaftung beim Teilen der Internetleitung?

Nein.
https://wiki.freifunk-franken.de/w/FAQ#Gibt_es_Probleme_mit_der_St.C3.B6rerhaftung_beim_Teilen_der_Internetleitung.3F

> 2. Was kann mir passieren, wenn jemand über meinen Knoten illegale Dinge
> tun?

Nichts. Ermittlungsbehörden sind, soweit ich weiß, noch nicht an
Freifunk-Franken herangetreten.
P2P-Traffic wird von manchen Endpunkten ausgebremst.
https://wiki.freifunk-franken.de/w/FAQ#Was_kann_mir_passieren.2C_wenn_jemand_.C3.BCber_meinen_Knoten_illegale_Dinge_tun.3F

> 3. Wie überprüft man, ob die Daten von Freifunk korrekt über die VPNs
> geroutet werden

Man verbindet sich mit dem Freien WLAN und geht auf so eine Seite:
http://wieistmeineip.de
Wenn das nicht die eigene IP ist, dann ist alles in Ordnung.

Viele Grüße
Alexander Schmidt

PS: Erschreckend ist, wie viele Straftaten im § 100a StGB
(Lauschangriff) inzwischen alle als schwer oder schwerwiegend bezeichnet
werden:

> (2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
> 
> 1. aus dem Strafgesetzbuch:
>     a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 94 bis 100a,
>     b) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e,
>     c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,
>     d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,
>     e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
>     f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,
>     g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3, § 184c Abs. 3,
>     h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
>     i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b,
>     j) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
>     k) Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,
>     l) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,
>     m) Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4,
>     n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,
>     o) Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,
>     p) Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,
>     q) Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,
>     r) Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,
>     s) gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,
>     t) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,
> 
> 2. aus der Abgabenordnung:
>     a) Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen,
>     b) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,
>     c) Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,
> 
> 3. aus dem Arzneimittelgesetz:
>     Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a unter den in § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Voraussetzungen,
> 
> 4. aus dem Asylverfahrensgesetz:
>     a) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
>     b) gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen
Asylantragstellung nach § 84a,
> 
> 5. aus dem Aufenthaltsgesetz:
>     a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
>     b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
nach § 97,
>  
> 6. aus dem Außenwirtschaftsgesetz:
>     vorsätzliche Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes,
> 
> 7. aus dem Betäubungsmittelgesetz:
>     a) Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
>     b) Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a
und 30b,
> 
> 8. aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz:
>     Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
> 
> 9. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
>     a) Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
>     b) Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,
> 
> 10. aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
>     a) Völkermord nach § 6,
>     b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
>     c) Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
> 
> 11. aus dem Waffengesetz:
>     a) Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,
>     b) Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5
und 6.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html



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