[Freifunk Franken] Fwd: [PP-BY-politik] PIRATEN ziehen vor Gericht für freies WLAN und gegen Abmahnwahn

Marc-Oliver Halstrick oliver.halstrick at gmail.com
Di Apr 9 21:45:35 CEST 2013


---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Roland 'ValiDOM' Jungnickel <vali2013 at validom.de>
Datum: 9. April 2013 21:34
Betreff: [PP-BY-politik] PIRATEN ziehen vor Gericht für freies WLAN und
gegen Abmahnwahn
An: "\"Diskussionsliste für politische Diskussionen.\"" <
by-politik at lists.piratenpartei-bayern.de>
Cc: Mailingliste Muenchen <muenchen at lists.piratenpartei-bayern.de>,
by-obb-discuss at lists.piratenpartei-bayern.de


hi!

weder Bundesrat noch Bundestag wollen an der unklaren Situation
“Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Zugängen” etwas ändern.
Dabei werden immer mehr Betreiber in teils teure und langwierige
Prozesse verwickelt. Schlimmer noch: viele scheuen es, überhaupt erst
einen freien WLAN-Zugang anzubieten. Dies gilt für Hotels, Restaurants
ebenso wie für Projekte wie Freifunk.

PIRATEN unterstützen daher exemplarisch einen betroffenen Betreiber.
Tobias ‘Kalle’ Mc Fadden, Mitglied der Piratenpartei und
Landtagskandidat in Starnberg.

Im Kern geht es um die Frage: Ist ein Betreiber von offenen
WLAN-Zugängen Provider im Sinne des § 8 TMG und genießt somit das
gleiche “Providerprivileg” wie herkömmliche DSL-Zugangsanbieter? Diese
Frage muss klar mit Ja beantwortet werden!

Denn der geschäftsmäßige, also regelmäßige, Betrieb von offenen
WLAN-Zugängen darf nicht durch eine Contentmafia verhindert werden. Erst
recht nicht wenn die Zugänge kostenfrei angeboten werden! Es gibt hierzu
auch noch keine einschlägige Rechtssprechung – die bekannten Urteile
beziehen sich z.B. auf Fälle, bei denen das WLAN unbeabsichtigt schlecht
gesichert war. Hier geht es aber um einen absichtlich offen angebotenen
WLAN-Zugang.

Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht München
wird nun über diese Frage verhandelt. Der schon länger anhaltende Fall
musste von uns erst vor Gericht gezerrt werden, da die Gegenseite
offenbar keine Notwendigkeit oder auch kein Interesse daran gezeigt hat,
ihre Ansprüche auf Unterlassung weiter zu verfolgen. Das entspricht
genau dem Geschäftsmodell der Abmahn-Anwälte, die mit automatisierten
Abmahnschreiben genug an den 20% verdienen, die sofort zahlen. Damit
ziehen wir also nicht nur für freies WLAN vor Gericht, sondern zeigen
auch klare Kante gegen den Abmahn-Wahn.

Der erste Verhandlungstermin ist angesetzt am Donnerstag, 11. April 2013
im Landgericht München. Vor Ort wird Emanuel Schach als Rechtsanwalt die
Sache vertreten, wenngleich im Anwalts-Team bisher viele bekannte
Gesichter aus der Netzpolitik mitgewirkt haben. An dieser Stelle daher
auch schon ein großes Dankeschön für die bisher geleistete Arbeit!
Offiziell beschlossen ist die Unterstützung der Klage durch den
Bundesvorstand sowie die Vorstände vom LV Bayern und BzV Oberbayern.
Organisatorisch laufen die Fäden bei Roland ‘ValiDOM’ Jungnickel zusammen.

Da wir hier ein Grundsatz-Urteil anstreben ist es gut möglich, dass das
Verfahren vor dem Landgericht München nicht enden wird. Wir freuen uns
daher über alle, die sich auch mit kleinen Beträgen an den teils
erheblichen Kosten des Verfahrens beteiligen wollen. Spendet dazu unter
dem Stichwort “WLAN-KLAGE” an die Piratenpartei Bayern, Oberbayern oder
Bund. Die Spenden-Seite der Piraten Oberbayern mit einfacher
Spenden-Möglichkeit via Bankeinzug findet ihr hier
https://oberbayern.piratenpartei-bayern.de/spenden/

Thx!
Vali

PS: um die Pressearbeit wird sich gekümmert, Bundes- LV BY-, Hessen und
Oberbayern-Presse ziehen da an einem Strang.





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