[Freifunk Franken] Juristenkram

Alexander Meyer alex.j.meyer at web.de
Mi Mai 23 15:59:22 CEST 2012


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Des Weiteren stellten die Richter klar, dass der Anschlussinhaber nicht 
automatisch für eine solche Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht 
werden muss. Die Tatsache, dass die Ehefrau den Anschluss auch ihrem 
Gatten zur Mitbenutzung überlassen hatte, löse noch keine Haftung aus. 
Dies wäre nur der Fall, wenn der Anschlussinhaber Kenntnis von den 
illegalen Aktivitäten gehabt hätte oder gegenüber dem anderen Nutzer 
eine Aufsichtspflicht bestünde. Letzteres ist beispielsweise der Fall, 
wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern den Zugang zum Internet über 
ihren Anschluss ermöglichen. Dann haben sie auch eine Prüf- und 
Kontrollpflicht. Die gibt es zwischen erwachsenen Ehepartnern aber nicht.

http://www.heise.de/resale/meldung/Internet-Anschlussinhaber-haftet-nicht-fuer-Urheberrechtsverletzungen-durch-Partner-1581499.html

Hilft uns vielleicht ein wenig, bei der Frage wie wir so Sachen 
handhaben können/wollen

Gruß
Alex



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