[Freifunk Franken] Juristenkram
Alexander Meyer
alex.j.meyer at web.de
Mi Mai 23 15:59:22 CEST 2012
Hier gefunden
Des Weiteren stellten die Richter klar, dass der Anschlussinhaber nicht
automatisch für eine solche Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht
werden muss. Die Tatsache, dass die Ehefrau den Anschluss auch ihrem
Gatten zur Mitbenutzung überlassen hatte, löse noch keine Haftung aus.
Dies wäre nur der Fall, wenn der Anschlussinhaber Kenntnis von den
illegalen Aktivitäten gehabt hätte oder gegenüber dem anderen Nutzer
eine Aufsichtspflicht bestünde. Letzteres ist beispielsweise der Fall,
wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern den Zugang zum Internet über
ihren Anschluss ermöglichen. Dann haben sie auch eine Prüf- und
Kontrollpflicht. Die gibt es zwischen erwachsenen Ehepartnern aber nicht.
http://www.heise.de/resale/meldung/Internet-Anschlussinhaber-haftet-nicht-fuer-Urheberrechtsverletzungen-durch-Partner-1581499.html
Hilft uns vielleicht ein wenig, bei der Frage wie wir so Sachen
handhaben können/wollen
Gruß
Alex
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