[ffda] Rechtliches ?

Markus Drenger markusdrenger at gmx.de
Do Feb 18 17:26:13 CET 2016


Hallo,

dein Hinweis war richtig, das Unternehmen macht nichts anderes, außer,
dass sie eine 15€ für 10€ pro Monat anbieten.

Der Freifunk Rheinland ist wie andere Freifunkgruppen und auch die
Beschützerbox bei der Bundesnetzagentur gemeldet (
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/TKDiensteanbieterPDF.pdf?__blob=publicationFile&v=44
), allerdings ist die Meldung dort ohne Wert.

Unter
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht.html?nn=268208
schreibt die Bundesnetzagentur:

  *

    Die Meldepflicht hat in erster Linie zum Ziel der Bundesnetzagentur
eine Marktbeobachtung und die Beurteilung des Wettbewerbs zu
ermöglichen. Die Aufnahme ins Melderegister ist weder eine Genehmigung
noch ein (begünstigender) Verwaltungsakt. Einer Bescheinigung nach § 6
Abs. 3 TKG fehlt jeglicher eigenständiger Regelungsgehalt. Sie hat nur
informatorischen Charakter und gibt lediglich die sich unmittelbar aus
dem Gesetz ergebende Rechtslage wieder. Beispielsweise gilt ein
Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als
Internetserviceprovider. Insbesondere erlaubt eine Eintragung in das
Melderegister nicht Rückschlüsse auf die tatsächlichen Rechte und
Pflichten des gemeldeten Unternehmens. Diese ergeben sich aus der
tatsächlichen Tätigkeit des gemeldeten Unternehmens.

sowie

  * Durch die Abgabe einer Meldung nach § 6 TKG bei der
Bundesnetzagentur kann man sich nicht der sogenannten Störerhaftung
(Haftung bei missbräuchlicher Nutzung durch Nutzer eines WLANs bzw.
Hotspot) entziehen. Die Störerhaftung unterfällt zivilrechtlichen
Vorschriften, nicht jedoch den Bestimmungen des TKG. Sie fällt somit
nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur.


Die schöne Urkunde auf der Seite des Anbieters hat also _keinerlei_
Aussagekraft in Bezug auf Störerhaftung und Rechtssicherheit der
angebotenen Leistung, es dient lediglich dazu, Menschen ohne
tiefergehende Kenntnisse zu beruhigen.

Freifunk ist für die Nutzer und für die Personen, die
Internetverbindungen zur Verfügung stellen, genauso rechtssicher wie die
Beschützerbox.

Viele Grüße,
Markus


Am 18.02.2016 um 09:43 schrieb thor:
> Hallo > > > ich bin aktiv im Arbeitskreis Flüchtling in Groß-Zimmern und wir
> wollten die Gemeinschaftsunterkunft via Freifunk mit Wlan versorgen. >
> Aus rein technischer Sicht stellt das auch kein Problem da, jedoch >
sind die Ängste bezüglich der Störerhaftung so groß, das ein uns schon >
zugesicherter Zugang zu einem Internetanschluß 1 Tag vor Aufbau wieder >
abgesagt wurde. > > Nun wurde bei einem Meeting die Beschützerbox >
(https://beschuetzerbox.de/) ins Spiel gebracht. > Mein Hinweis das dies
technisch das gleiche sei, wurde zwar > angenommen, jedoch belegt diese
Firma auf ihrer Website ihren Status > als Telekommunikationsanbieter. >
> Meine Suche beim Freifunk Rheinland-Pfalz bezüglich einer rechtlich >
gleichen Bescheinigung brachte mich nicht weiter. > Mein großes Problem
ist also, wie ich technisch nicht versierte > Personen davon überzeugen
kann, das sie nichts zu "befürchten" haben, > wenn sie ihren
Internetanschluss mit einem Freifunk-Router teilen. > > Ich hoffe, das
mir jmd in irgendeiner Form was an die Hand geben kann. > > LG > > Thor
> > >




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