[ffda] Info vom DRK zu Freifunk auf Starkenburg Kaserne

Markus Drenger markusdrenger at gmx.de
Mi Sep 16 20:04:09 CEST 2015


Hi,


hier eine allgemeine Handreichung "Rechtssicherheit bei kommunalen
WLANs", die wir imho der Stadt geben können:
https://blog.guetersloh.freifunk.net/wp-content/uploads/2015/06/Handreichung_Kommunale_WLANs.pdf

Neben dieser allgemeinen Handreichen sollten wir noch die VPN-Lösung
erklären, damit klar ist, dass Abmahnungen etc im Zweifel nicht beim DRK
aufschlagen.

Gruß,
Markus

Vorschlag:

Dazu möchten wir ergänzen:

Die Störerhaftung stellt für Personen und Einrichtungen, die
Freifunk-Geräte nach dem System des Freifunk Darmstadt aufstellen, kein
Risiko dar.
Um die einzelnen Anschlussinhaber, die einen Freifunk-Knoten aufgestellt
haben, zu schützen, leiten wir den gesamten Datenverkehr der
WLAN-Benutzer verschlüsselt an unsere Server, sodass die Nutzer mit
IP-Adressen des gemeinnützigen Internetproviders Freifunk Rheinland e.V.
im Internet surfen.
Der Freifunk Rheinland e.V. ist ein offizieller Internetprovider und als
solche von der Störerhaftung nach § 8 TKG als Access-Provider befreit.
Da Freifunk die Nutzung von WLAN nicht abrechnet, dürfen wir auch keine
Verkehrsdaten nach § 96 TKG zu Abrechnungszwecken speichern.
Abmahnungen und Auskünfte nach Anschlussinhabern richten sich aufgrund
dieser Lösung immer an den Freifunk Rheinland e.V. und nicht an
Personen, die ein Freifunk-Gerät aufgestellt haben.

Bundesweit werden so Flüchtlingsunterkünfte und
Erstaufnahmeeinrichtungen mit Freifunk versorgt, ein Haftungsrisiko für
die Betreiber der Einrichtungen gibt es dabei nicht.


Weitere Infos:
ausführliche und informative Publikation zum Thema Freifunk finden Sie
bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg:
http://www.mabb.de/files/content/document/Publikationen/Freifunk-Broschuere/freifunk_publikation_webversion.pdf




Am 16.09.2015 um 17:18 schrieb Peter Löwenstein:
> 
> Hallo zusammen,
> 
> 
> Herr Rupp, Beauftragter für Flüchtlingsthemen im Auftrag des OB der
> Stadt Darmstadt hat mich informiert, dass vom DRK als Betreiber des
> Erstaufnahmelager Starkenburg Kaserne eine interne juristische Prüfung
> durchgeführt wurde zur Frage der Störerdhaftung und der Gefahr einer
> Abmahnung.
> 
> Ergebnis: Das DRK möchte selbst Freifunk als Betreiber nicht
> einsetzen, weil die Gefahr der juristischen Auseinandersetzung gesehen
> wird.
> 
> Ich habe mit Herrn Rupp vereinbart, dass wir ihm zu dem Thema weitere
> Infos bereit stellen, wie die Störerdhaftung und Abmahngefahr von
> unserer Seite gelöst wird.
> 
> Dazu sammle ich jetzt eure Vorschläge für schon bereitstehende
> Ausarbeitungen, denn ich kenne sicher noch nicht alle Ausarbeitungen daz
> u.
> 
> Habt ihr dazu noch Vorschläge?
> 
> Gruß, Peter
> 
> 
> 
> 
> 



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