[WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Andreas Edler andreas at filmfacts.de
Mi Okt 8 22:44:36 CEST 2014


Hallo zusammen,


>Kennt sich jemand mit dem Thema Meldepflicht für WLANs
> aus, wenn das WLAN durch Gewerbetreibende betrieben ist?

> Meinem Verstädnis nach müsste sich jeder Gewerbetreibende
> (Bar, Café, etc.) anmelden und seinen WLAN-Betrieb damit anzeigen.
> Denn, ich denke einer Bar und einem Café ist leicht zu unterstellen,
> dass sie, auch wenn das WLAN selbst frei (kostenlos) ist, dies unter
> einer sekundären Gewinabsicht machen
> ...
> Ich habe dazu auch eine Anfrage (per Mail) bei der BNetzA
> gestartet, um Rechtssicherheit zu haben.

Vor der gleichen Problematik stehe ich auch, da wir zum einen konkret
in einem Gewerbebetrieb u.U. Freifunk für die Kunden anbieten möchten,
aber auch ganz grundsätzlich die Händler und Cafés unserer
Fußgängerzone ansprechen möchten, um nach Arnsberger Vorbild ein
flächendeckes Netz aufzubauen.

Also habe ich ebenfalls die BNetzA angemailt und um Auskunft gebeten.
Die Antwort kam ein paar Tage später und ich habe heute noch einmal
telefonisch etwas nachdiskutiert.

Eine Anmeldepflicht besteht demnach nicht! Ein Café ist kein
Telekommunikationsanbieter. Das Gewerbe in §6 zielt auf den Betrieb
von Telekommunikationsanlagen ab und nicht auf irgendein Gewerbe, in
dem kostenlos(!) WLAN angeboten wird.

Konkret wurden mir z.B. gehäufte Anmeldungen von Hotels genannt, die
nun meinen sie müssten ihre WLANs anzeigen und dabei vergessen, dass
sie schon seit Jahrzehnten Telekommunikationsdienstleistungen für ihre
Kunden erbringen - in Form von Telefonverbindungen. Die müssen auch
nicht angezeigt werden. Weiterhin wurden z.B. die großen
Fastfoodketten genannt, welche ebenfalls für die Kunden WLAN zwischen
einer Stunde und grundsätzlich kostenlos anbieten.

Die stehen auch nicht in der Liste der Telekommunikationsanbieter
drin. Kann ja jeder mal nach McDonalds oder Burger King suchen.

Nimmt man für diese Dienstleistung Geld, dann ist das etwas anderes.
Auf meine Frage, dass ein kostenloses WLAN aber u.U. Kundenbindung
bzw. Mehrwertleistung sei, wurde mir gesagt, dass das aber nicht mit
"gewerblich" gemeint sei. In der Liste der gemeldeten Unternehmen
seien sehr viele, die man heute ganz einfach nicht mehr dort aufnehmen
würde.

Ich sehe das seitdem etwas entspannter.

Viele Grüße

Andreas
-- 
andreas at filmfacts.de                                       ICQ:4133249
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